Arbeitsmittelprüfung
Betriebsanlagen und Arbeitsmittel müssen nach Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig kontrolliert und überprüft werden. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung legt der Unternehmer die jeweiligen Prüffristen für die Arbeitsmittel fest. Dies bedeutet zwar einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes, gleichzeitig aber auch eine größere Eigenverantwortung mit allen daraus folgenden Konsequenzen.
Für die Prüfung muss der Arbeitgeber eine befähigte Personen auswählen und beauftragen, die in der Lage ist die auf grund Ihrer Berufsausbildung, ihrer Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.