Brandschutzbeauftragter
Der baulicher Brandschutz bietet eine gute Grundlage zur Erreichung der geforderten Schutzziele.
Um das vorhandene Restrisiko weitgehendst zu minimieren, müssen organisatorische Maßnahmen ergänzt werden.
Hierzu zählen unter anderem die Erstellung einer Brandschutzordnung, die Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern oder die Durchführung von Brandschutz- und Evakuierungsübungen.
Unsere Brandschutzbeauftragten unterstützen und beraten Sie bei der Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes.
Regelmäßige Abstimmung mit der Fachkraft für Brandschutz ist in den meisten Unternehmen sinnvoll. Vorgeschrieben ist es für Betriebe, ab einer gewissen Größe, die unter die Verkaufstättenverordnung oder die Industriebaurichtlinie fallen. Ebenso kann der Feuerversicherer die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordern.
Unsere Leistungen
- Beratung und Unterstützung der Unternehmensleitung
- Koordinierung der Aktivitäten im Brandschutz
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, Feuerwehr und Feuerversicherer
- Schlung und Unterweisung von Mitarbeitern, z.B. Brandschutzhelfer, unterwiesene Personen
- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
- Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen
- Erstellen von Feuerwehrplänen
- Erstellen ihrer Brandschutzordnung
- Erstellung ihres Brandschutzkonzeptes
- Evakuierungskonzepte für Pflegeeinrichtungen
- Erstellen von Zimmer- und Raumplänen
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- Praktische Feuerlöschübung am Firetrainer