Stellungnahme zum baulichen Arbeitsschutz
Im Rahmen der Antragstellung nach der Landesbauordnung muss der Antragsteller den baulichen Arbeitsschutz beachten. Sofern Gebäude als Arbeitsstätten genutzt werden, sind gemäß Bauvorlagenerlass die Belange des baulichen Arbeitsschutzes gemäß der aktuellen Arbeitsstättenverordnung bei der Planung zu berücksichtigen.
Wir bieten Ihnen mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit und Brandschutz qualifiziertes Personal, um die Belange des baulichen Arbeitsschutzes fachkundig zu bewerten. Es erfolgt nach den vorgelegten Bauunterlagen eine Begutachtung der Arbeitsstätte hinsichtlich Fläche, Raumvolumen und Lüftungsmöglichkeiten. Fenster, Türen und Tore, und die Verkehrswege werden vor der Umsetzung auf das Ausmaß und die Lage geprüft. Einrichtung wie Laderampen, Fahrtreppen, oder Steigleitern, werden auf potenzielle Gefahrenquellen hin bewertet. Die Themen und Maßnahmen zur Brandverhütung, Festlegung der Rettungswege und Notausgänge werden diagnostiziert. Auf Ihren Wunsch berät Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bezüglich der Ausstattung der neuen Arbeitsstätte zu den Themen Ergonomie, Lichtgestaltung und über die benötigte Ausstattung zur Ersten Hilfe am Arbeitsplatz.
In NRW beteiligen sich die Arbeitsschutzbehörden seit März 2013 nicht mehr am Baugenehmigungsverfahren. Was in Hessen seit mehr als 10 Jahren üblich ist, kommt nun ebenfalls auf die Entwurfsverfasser und Bauherren in NRW zu. Da die Arbeitsschutzbehörden nicht mehr in den Genehmigungsprozess involviert sind, übernehmen die Entwurfsverfasser bzw. Bauherren die alleinige Verantwortung für die gewerblich genutzten Gebäude.
Unsere Leistungen
Komplettierung der Bauunterlagen
Begutachtung der Arbeitsstätte
Überprüfung der Brandschutzmaßnahmen
Überprüfung Planung hinsichtlich der Arbeitsstättenverordnung
Begleitung beim baulichen Arbeitsschutz
Arbeitssicherheitstechnische Betreuung bei der Einrichtung der Arbeitsplätze
Stellungnahme zum baulichen Arbeitsschutz