Seminarbeschreibung
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Seit Dezember 2012 richtet sich der betriebliche Brandschutz in Deutschland nach der ASR A2.2 ("Maßnahmen gegen Brände"). Die Technische Regel für Arbeitsstätten regelt alle sicherheitstechnischen wie organisatorischen Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten. Grundlage für die Umsetzung ist eine Gefährdungsbeurteilung: Liegt eine normale oder eine erhöhte Brandgefährdung vor? Von dieser Bewertung hängt die Ausstattung mit Brandmeldern, Art und Umfang von Feuerlöschgeräten ab.
In jedem Betrieb müssen Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Im Normalfall müssen ca. 5 Prozent der Mitarbeiter je Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter ausgebildet werden. Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer entspricht den Regeln der ASR A2.2. und der DGUV 205-023. Der theoretische Teil vermittelt bauliche, technische und organisatorische Kenntnisse, im Praxisteil üben wir aktiv den Einsatz verschiedener Löschgeräte und -taktiken. Alle Teilnehmer erhalten eine Urkunde, die sie als ausgebildete Brandschutzhelfer ausweist. So sichern Sie sich gesetzlich und für den Ernstfall ab!
Seminar Inhalte
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen