VAwS
Als externer Dienstleister klären wir für Sie sämtliche Anforderungen der Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die VAwS ist eine konkretisierende Verordnung des Wasserhaushaltsgesetzes, die zum Ziel hat, dass wassergefährdende Stoffe aus Produktionsanlagen austreten können bzw. zurückgehalten werden. Hierfür werden technische Anforderungen an die Dichtheit von Flächen für verbindlich erklärt. Weitere Forderungen betreffen die Standsicherheit, Widerstandsfähigkeit gegen Beeinträchtigungen aller Art, Maßnahmen der Leckageerkennung sowie die Schaffung von Auffangvolumen.
AwSV aktueller Stand:
Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wird die bisher geltenden Länderverordnungen ablösen und regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit, die technischen Anforderungen, die Anlagen erfüllen müssen, die mit diesen Stoffen und Gemischen umgehen, sowie die Pflichten der Betreiber dieser Anlagen.
Unsere Leistungen
- Erstellen und Pflegen des Anlagenkatasters nach AwSV I VAwS oder WHG
- Erstellen von Betriebs- und Verhaltenvorschriften für Anlagen der Gefährdungsstufe A
- Erstellen von Betriebs- und Verhaltensvorschriften für Heizölverbrauchsanlagen
- Feststellung und Prüfung der Bauartzulassung von eingesetzten Anlagenelementen
- Überwachen der Anlagen als Ersatz für die Sachverständigenprüfung